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   BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69   

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BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69 (https://dejure.org/1970,438)
BAG, Entscheidung vom 02.05.1970 - 3 AZR 134/69 (https://dejure.org/1970,438)
BAG, Entscheidung vom 02. Mai 1970 - 3 AZR 134/69 (https://dejure.org/1970,438)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Karenzentschädigung bei bedingtem Wettbewerbsverbot, Konkurrenzklausel, bedingtes Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 324
  • NJW 1971, 74
  • MDR 1970, 1042
  • DB 1970, 1884
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung -

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    Im Fall eines unverbindlichen bedingten Wettbewerbsverbotes kann der Arbeitnehmer, der das Verbot ohne Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber einhält, keine Karenzentschädigung beanspruchen, wenn für diesen Fall das bedingte Wettbewerbsverbot gerade die Karenzentschädigung ausschließen will (anders als BAGE 2, 158 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB und BAGE 20, 162 = AP Nr. 21 zu § 74 HGB ).«.

    Es ist deshalb nach § 75 d Satz 2 HGB wegen Umgehung des § 74 Abs. 2 HGB für den Arbeitnehmer unverbindlich (BAGE 2, 258 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB ; BAGE 20, 162 ff. = AP 21 zu § 74 HGB ; vgl. auch Urteil vom 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - AP Nr. 22 zu § 133 f GewO ).

    In zwei früheren Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings ausgesprochen - wenngleich in beiden Fällen nur in einer Hilfserwägung -, im Fall eines bedingten Wettbewerbsverbotes könne der Arbeitnehmer, der eine Konkurrenztätigkeit meidet, die nur bedingt zugesagte Karenzentschädigung verlangen (Urteil des Zweiten Senats vom 19. Januar 1956, BAGE 2, 258 [259 f.] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB [zu 2 der Gründe] und Urteil des Dritten Senats vom 18. November 1967, BAGE 20, 162 [166 ff.] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu II 2 b und 2 c der Gründe]).

    Soweit den beiden Urteilen BAGE 2, 258 und BAGE 20, 162 etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 123/54

    Vertragsklausel - Wettbewerbsverbot - Schuldhafte Zuwiderhandlung -

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    Im Fall eines unverbindlichen bedingten Wettbewerbsverbotes kann der Arbeitnehmer, der das Verbot ohne Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber einhält, keine Karenzentschädigung beanspruchen, wenn für diesen Fall das bedingte Wettbewerbsverbot gerade die Karenzentschädigung ausschließen will (anders als BAGE 2, 158 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB und BAGE 20, 162 = AP Nr. 21 zu § 74 HGB ).«.

    Es ist deshalb nach § 75 d Satz 2 HGB wegen Umgehung des § 74 Abs. 2 HGB für den Arbeitnehmer unverbindlich (BAGE 2, 258 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB ; BAGE 20, 162 ff. = AP 21 zu § 74 HGB ; vgl. auch Urteil vom 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - AP Nr. 22 zu § 133 f GewO ).

    In zwei früheren Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings ausgesprochen - wenngleich in beiden Fällen nur in einer Hilfserwägung -, im Fall eines bedingten Wettbewerbsverbotes könne der Arbeitnehmer, der eine Konkurrenztätigkeit meidet, die nur bedingt zugesagte Karenzentschädigung verlangen (Urteil des Zweiten Senats vom 19. Januar 1956, BAGE 2, 258 [259 f.] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB [zu 2 der Gründe] und Urteil des Dritten Senats vom 18. November 1967, BAGE 20, 162 [166 ff.] = AP Nr. 21 zu § 74 HGB [zu II 2 b und 2 c der Gründe]).

    Soweit den beiden Urteilen BAGE 2, 258 und BAGE 20, 162 etwas anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    §§ 74 ff. HGB sind auf Wettbewerbsverbote mit Angestellten, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (Bestätigung und Ergänzung der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteile vom 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB - Konkurrenzklausel - und vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - AP Nr. 23 zu § 133 f GewO ).

    Das hat der Senat eingehend begründet in seinen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen beiden Urteilen vom 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - NJW 1970, 626 = BB 1970, 35 = DB 1970, 63 = [demnächst] AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel und vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - NJW 1970, 443 = BB 1970, 395 = DB 1970, 257 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO mit zustimmender Anm. von Hofmann.

  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    §§ 74 ff. HGB sind auf Wettbewerbsverbote mit Angestellten, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (Bestätigung und Ergänzung der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteile vom 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB - Konkurrenzklausel - und vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - AP Nr. 23 zu § 133 f GewO ).

    Das hat der Senat eingehend begründet in seinen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen beiden Urteilen vom 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - NJW 1970, 626 = BB 1970, 35 = DB 1970, 63 = [demnächst] AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel und vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - NJW 1970, 443 = BB 1970, 395 = DB 1970, 257 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO mit zustimmender Anm. von Hofmann.

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    Zur Begründung wird auf das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil vom 5. Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - verwiesen (AP Nr. 10 zu § 75 b HGB mit kritischer Anm. von Beitzke = BB 1970, 301 mit Anm. von Gumpert in BB 1970, 309 ff.).
  • BAG, 18.04.1969 - 3 AZR 154/68

    Vorvertrag - Wettbewerbsvereinbarung - Karenzentschädigung - Fortkommensbeschwer

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    Es ist deshalb nach § 75 d Satz 2 HGB wegen Umgehung des § 74 Abs. 2 HGB für den Arbeitnehmer unverbindlich (BAGE 2, 258 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB ; BAGE 20, 162 ff. = AP 21 zu § 74 HGB ; vgl. auch Urteil vom 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - AP Nr. 22 zu § 133 f GewO ).
  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

    Auszug aus BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
    Die Anrufung des Großen Senats nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist nicht erforderlich, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1970 (zu III 1 b) Rechtsstreitigkeiten über Fragen der gesetzlichen oder vertraglichen Wettbewerbsverbote zur alleinigen Zuständigkeit des Dritten Senats gehören, so daß die Einheit der Rechtsprechung nicht gefährdet ist (BAGE 12, 51 [55] = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II a.E.] mit nachweisen).
  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Dennoch muß der Arbeitgeber die bedingt versprochene KarenzentSchädigung zahlen, wenn der Arbeitnehmer während der ganzen Karenzzeit Wettbewerb unter läßt (Ändemipg der mit BAG 22, 324 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB begründeten Rechtsprechung).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer mehr als zwanzigjährigen Rechtsprechung an genommen (vgl. für viele: BAG 2, 258 [259] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB [zu 2 der Gründe] und BAG 22, 324 [327 ff.] - AP Nr. 26 zu § 7 HGB [zu II und III der Gründe]).

    Deshalb könnten bedingte Wettbewerbsverbote keine weitergehenden Rechtsfolgen auslösen als entschädigungslose Wettbewerbsverbote: Sie seien gemäß § 74 Abs. 2 HGB für den Arbeitnehmer unverbindlich (BAG 22, 324 [327 ff.] = AP Nr. 26 zu § 74 HGB [zu II und III der Gründe]).

  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89

    Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot

    Die für Wettbewerbsverbote mit kaufmännischen Angestellten geltenden Vorschriften der §§ 74 ff. HGB sind auch auf Wettbewerbsverbote mit sonstigen Arbeitnehmern, die nicht kaufmännische Angestellte sind, entsprechend anzuwenden (vgl. BAGE 22, 125, 132 ff. = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu IV und V der Gründe; 22, 324, 326, 327 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Der Arbeitnehmer muß sich nach § 74c Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die fällige Entschädigung anrechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Entschädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde (zur entsprechenden Anwendung der §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB) auf nicht unter das Handelsgesetzbuch (HGB) fallende Arbeitnehmer vgl BAGE 22, 125, 132 ff; 22, 324, 326 f).
  • BAG, 13.05.1986 - 3 AZR 85/85

    Karenzentschädigung bei bedingtem Wettbewerbsverbot

    Der Senat ist anfänglich davon ausgegangen, daß bei einem unverbindlichen bedingten Wettbewerbsverbot zugunsten des Arbeitnehmers keine Ansprüche auf Karenzentschädigung erwachsen können (BAG 22, 324 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB mit Anmerkung vom Buchner; Urteil vom 2. August 1971 - 3 AZR 12/71 - AP Nr. 27, aaO, mit Anmerkung von Hofmann; Urteil vom 26. November 1971 - 3 AZR 127/71 - AP Nr. 29, aaO, mit Anmerkung vom Grunsky).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 390/91

    Optionsrecht auf zukünftige Forschungsergebnisse - Wettbewerbsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die §§ 74 ff. HGB nicht nur auf kaufmännische, sondern auch auf nichtkaufmännische Angestellte anwendbar (BAGE 22, 324 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB).
  • OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 140/93

    Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung - Wettbewerb, Handelsvertreter,

    Der in §§ 74 Abs. 2, 75 d HGB für Arbeitsverhältnisse mit kaufmännischen Angestellten und in § 90 a HGB für Handelsvertreter zwingend ausgesprochene Grundsatz der bezahlten Karenz muß danach auf Wettbewerbsverboten mit Arbeitnehmern anderer Art entsprechend angewendet werden (BArbGE 22, 125, 137, 138; BAG BB 1970, 35, 36; BB 1970, 1214; BB 1972, 447, 448).
  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot -

    So gestaltete Wettbewerbsabreden sind als bedingte Wettbewerbsverbote bezeichnet und als für die Arbeitnehmer unverbindlich an gesehen worden, weil sie § 7 Abs. 2 HGB umgehen, der zwingend die Zahlung einer KarenzentSchädigung vorschreibt (BAG 22, 324 [327 f.l = AP Nr. 26 zu § 74 HGB [zu II 2 der Grün- 6.
  • BAG, 10.08.1973 - 3 AZR 338/72

    Unzulässige Rechtsausübung - Bedingtes Wettbewerbsverbot - Hochbesoldete -

    Daß §§ 74- ff HGB für Wettbewerbsverbote mit technischen Angestellten entsprechend gelten, ist ständige Rechtsprechung des Senats seit BAG 22, 125/7152 ff. / = AP Nr. 24- zu § 611 BGB Konkurrenzklausel (/"Teil I zu IV und V der Gründe 7 und BAG 22, 324 /"326 f. 7 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB /"zu I der Gründe).
  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71

    Hochbesoldete - Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verdienstgrenze -

    Zum anderen sollte das Wettbewerbsverbot nach, seinem Abs» 5 nur gelten, sofern die Geschäftsführung der Klägerin auf seiner Einhaltung bestand» Solche bedingten Wettbewerbs verbote binden grundsätzlich den Arbeitnehmer nicht, weil sie die zwingende Karenzentschädigung gemäß § 74 Abs» 2 HGB umgehen (BAG 22, 324 [ 327 f. 7 = AP Nr» 26 zu § 74- HGB /"zu II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen 7 seither ständige Rechtsprechung)».
  • BAG, 27.06.1973 - 3 AZR 443/72

    Bedingtes Wettbewerbsverbot - Vorbehalt des Arbeitgebers - Zahlungeiner

    Da das bedingte Wettbewerbsverbot folglich einer entschädigungslos vereinbarten Konkurrenzklausel gleichkommt, hat das Bundesarbeitsgericht derartige Vereinbarungen wegen Umgehung des § 74 Abs. 2 HGB für unverbindlich erklärt (BAG 22, 324 /"327 f. 7 = AP Nr. 26 zu § 74 HGB /"zu II 2 der Gründe 7; BAG AP Nr. 27 und 29 zu § 74 HGB /"jeweils zu I 1 der Gründe 7).
  • BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71

    Sondervergütung - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Berücksichtigung

  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 306/71

    Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verfassungsmäßigkeit - Änderung der

  • BAG, 13.12.1983 - 3 AZR 300/82
  • BAG, 26.11.1971 - 3 AZR 127/71

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

  • BAG, 30.07.1971 - 3 AZR 12/71
  • OVG Bremen, 25.06.1973 - II B 114/73

    Festsetzung des Streitwertes einer baurechtlichen Nachbarkklage; Wirtschaftliches

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